Um das Jahr 760 schenkte Pippin, der Vater Karls des Großen, dem Kloster Weißenburg ein damals etwa 320 km2 großes Gebiet, das unter dem Namen Mundat Teil der von Otto II. verliehenen Kloster-Immunität war.
Zu diesem Gebiet, durch das heute die deutsch-französische Grenze verläuft, zählten zahlreiche Orte in der näheren Umgebung von Weißenburg mit ihren Feld- und Waldgemarkungen. Die Waldgebiete und die meisten Ortschaften blieben bis zur Französischen Revolution im Eigentum des Klosters.
Von Napoleon bis zum Zweiten Weltkrieg
Als nach der Ära Napoleons 1815 im Frieden von Paris die Grenze zwischen Frankreich und der nun bayerischen Pfalz festgelegt wurde, fiel das gesamte Gebiet nördlich der Wieslauter an das Königreich Bayern, das damit Eigentümer von Teilen der Stadt Weißenburg, Teilen des Unteren Mundatwaldes sowie des gesamten Oberen Mundatwaldes wurde.
Nach dem Deutsch-Französischen Krieg wurden 1871 die Teile der Stadt Weißenburg wieder vereinigt, der Obere Mundatwald verblieb aber weiterhin – bis 1945 – bei Bayern.
Nach dem Zweiten Weltkrieg
1946 wurde der Obere Mundatwald von der französischen Besatzungsbehörde annektiert, um die Wasserversorgung für Wissembourg sicherzustellen. Rechtlich abgesichert wurde dies durch die Verordnung Nr. 212 über Grenzberichtigungen vom 23. April 1949, in der General Koenig, Chef des Französischen Oberkommandos in Deutschland, verschiedene vorläufige Änderungen der deutschen Westgrenze anordnete. Damit unterstand dieses Gebiet der alleinigen französischen Verwaltung.
Verhandlungen über den Status des Gebietes hatten erst 1962 Erfolg, als das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung verschiedener Grenzfragen vereinbart wurde. Da allerdings der Deutsche Bundestag anders als die Französische Nationalversammlung dieses Abkommen, in dem der Obere Mundatwald Frankreich zugeschlagen wurde, nicht ratifizierte, erlangte es keine Rechtsgültigkeit.
Auch in den Folgejahren wurde erneut um den Status des Gebietes verhandelt. Eine Einigung wurde 1984 erzielt, als die beiden Regierungen in einem Notentausch vereinbarten, dass die Gebietshoheit auf die Bundesrepublik übertragen werde. Im Gegenzug sollte Frankreich das Eigentum an großen Teilen des Oberen Mundatwaldes erhalten. Davon nicht berührt waren lediglich Privateigentümer aus der Zeit vor 1949 und die Ruine Guttenberg.
1986 wurde die Verordnung Nr. 212 aufgehoben, nachdem auch die britische und die US-amerikanische Regierung der Aufhebung zugestimmt hatten. Seitdem ist der Obere Mundatwald wieder uneingeschränkt deutsches Hoheitsgebiet. Mit der Übertragung der Grundstücksrechte an Frankreich nach den deutschen Vorschriften wurde das Verfahren 1990 abgeschlossen. Mittlerweile hat die Justiz bestätigt, dass auch französische Jagdpächter im Oberen Mundatwald sich an die deutschen Richtlinien zu halten haben.
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